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   BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21   

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BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21 (https://dejure.org/2022,14720)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2022 - 5 StR 450/21 (https://dejure.org/2022,14720)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 (https://dejure.org/2022,14720)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 245 Abs. 2 S. 1 StPO; § 337 StPO; § 344 StPO
    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als Beweisermittlungsantrag (Zulässigkeit; in der Revisionsbegründung mitzuteilende Aktenbestandteile; Beruhen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 1 StPO, § 245 Abs 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO, § 27 StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren: Begriff des Beweisantrags; Beruhen des Urteils auf der Behandlung eines Beweisantrags als Beweisermittlungsantrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rüge einer gerichtlichen Ablehnung der Einvernahme von Sachverständigen als kein Beweisantrag im Rechtssinne

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 245 Abs. 2 S. 1
    Rüge einer gerichtlichen Ablehnung der Einvernahme von Sachverständigen als kein Beweisantrag im Rechtssinne

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2556
  • NStZ 2022, 763
  • StV 2022, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.03.2021 - 1 StR 120/20

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Denn nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sind die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau darzulegen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund dieser Darlegung das Vorhandensein eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; Beschluss vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 344 Rn. 38 jeweils mwN).

    Es kommt deshalb für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zwar grundsätzlich nicht darauf an, ob den in Bezug genommenen Aktenbestandteilen letztlich tatsächlich entscheidungserhebliche Bedeutung zugekommen wäre (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20).

    Andererseits verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise; entscheidend ist vielmehr, ob die inhaltliche Überprüfung der erhobenen Rüge bereits anhand des mitgeteilten Verfahrensstoffes möglich ist, so dass in Bezug genommene Aktenteile dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn sie unabhängig von ihrem Inhalt das Ergebnis der Prüfung nicht beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 224), wenn sie also für die Beurteilung des geltend gemachten Verfahrensmangels offensichtlich ohne Bedeutung sind (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20).

  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Heilung formaler Mängel in der

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Es kommt deshalb für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zwar grundsätzlich nicht darauf an, ob den in Bezug genommenen Aktenbestandteilen letztlich tatsächlich entscheidungserhebliche Bedeutung zugekommen wäre (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20).

    Andererseits verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise; entscheidend ist vielmehr, ob die inhaltliche Überprüfung der erhobenen Rüge bereits anhand des mitgeteilten Verfahrensstoffes möglich ist, so dass in Bezug genommene Aktenteile dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn sie unabhängig von ihrem Inhalt das Ergebnis der Prüfung nicht beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 224), wenn sie also für die Beurteilung des geltend gemachten Verfahrensmangels offensichtlich ohne Bedeutung sind (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20).

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Die von den präsenten Sachverständigen ermittelten Verkehrswerte weichen entweder nicht oder jedenfalls nicht so deutlich zu Ungunsten der Erwerber von der jeweils eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit ab, dass von vornherein evident wäre, dass ein bezifferbarer Vermögensschaden zweifelsohne eingetreten ist (vgl. zum Vermögensschaden bei täuschungsbedingtem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages etwa BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543, 3544; vgl. ferner auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5 f. (zum Vermögensnachteil nach § 266 StGB)).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Soweit die Strafkammer in ihren Ablehnungsbeschlüssen ausgeführt hat, die Konnexität sei jedenfalls "bei hier erheblich fortgeschrittener Beweisaufnahme" nicht ausreichend dargelegt, so besteht ein solches Darlegungserfordernis nach der Neufassung von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121, 2122) nicht (BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21, NJW 2021, 3404 Rn. 22 ff. unter Aufgabe der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284)).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Allerdings muss der Revisionsführer bei der Rüge der Verletzung von § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO - wie bei der Beweisantragsrüge nach § 244 StPO - grundsätzlich auch die in seinem Antrag und in der gerichtlichen Ablehnungsentscheidung in Bezug genommenen Aktenbestandteile mitteilen (vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 372, § 245 Rn. 77; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 405, § 245 Rn. 54; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Soweit die Strafkammer in ihren Ablehnungsbeschlüssen ausgeführt hat, die Konnexität sei jedenfalls "bei hier erheblich fortgeschrittener Beweisaufnahme" nicht ausreichend dargelegt, so besteht ein solches Darlegungserfordernis nach der Neufassung von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2121, 2122) nicht (BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21, NJW 2021, 3404 Rn. 22 ff. unter Aufgabe der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284)).
  • BGH, 16.03.2021 - 5 StR 35/21

    Ablehnung eines aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein gestellten Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    (4) Auch sonst spricht nichts gegen die Annahme, dass es sich um einen Beweisantrag im Sinne von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO handelte, insbesondere ist nicht ersichtlich, dass es ihm an der gebotenen Ernsthaftigkeit gemangelt hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. März 2021 - 5 StR 35/21) oder er in Verschleppungsabsicht gestellt worden wäre (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 244 Rn. 92), zumal die Strafkammer ihre Ablehnung auf diesen Punkt auch nicht gestützt hat (vgl. zum insoweit gegebenen Beurteilungsspielraum des Vorsitzenden bzw. des Tatgerichts BT-Drucks. 19/14747, S. 34).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Der Rechtsfehler bei der Ermittlung des Verkehrswertes der veräußerten Eigentumswohnungen betrifft nicht lediglich den Schuldumfang, sondern führt zur Aufhebung des Schuldspruchs, denn der Senat kann nicht gänzlich ausschließen, dass den Geschädigten jeweils kein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. zum Maßstab BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Andererseits verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise; entscheidend ist vielmehr, ob die inhaltliche Überprüfung der erhobenen Rüge bereits anhand des mitgeteilten Verfahrensstoffes möglich ist, so dass in Bezug genommene Aktenteile dann nicht mitgeteilt werden müssen, wenn sie unabhängig von ihrem Inhalt das Ergebnis der Prüfung nicht beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 224), wenn sie also für die Beurteilung des geltend gemachten Verfahrensmangels offensichtlich ohne Bedeutung sind (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 22. März 2021 - 1 StR 120/20).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21
    Allerdings muss der Revisionsführer bei der Rüge der Verletzung von § 245 Abs. 2 Satz 1 StPO - wie bei der Beweisantragsrüge nach § 244 StPO - grundsätzlich auch die in seinem Antrag und in der gerichtlichen Ablehnungsentscheidung in Bezug genommenen Aktenbestandteile mitteilen (vgl. LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 372, § 245 Rn. 77; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 405, § 245 Rn. 54; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13; vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10).
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den

  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21

    Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Ermittlung des Verkehrswerts eines

  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

  • OLG Naumburg, 27.02.2012 - 2 Ss 28/12

    Strafverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag

  • OLG Schleswig, 06.11.2013 - 1 Ss 124/13

    Beweisantrag, Antragsvoraussetzungen, Konnexität

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).
  • BayObLG, 26.09.2023 - 202 StRR 68/23

    Feststellungs- u. Darstellungsanforderungen für Betrugsschaden bei Scheingeschäft

    (aa) Hierzu hat das Landgericht aber keine Feststellungen getroffen, sodass bereits nicht ausgeschlossen werden kann, dass kein Schaden entstanden ist und, falls dies doch der Fall gewesen sein sollte, weil der Grundstückswert möglicherweise die vom Angeklagten übernommenen Verbindlichkeiten überstiegen haben sollte, wie hoch dieser konkret zu beziffern wäre (vgl. zur Notwendigkeit der konkreten Bezifferung und nachvollziehbaren Darlegung des Vermögensschadens grundlegend BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09 = BVerfGE 130, 1 = StraFo 2012, 27 = NJW 2012, 907 = ZWH 2012, 102 = JR 2012, 211 = EuGRZ 2012, 68 = JR 2012, 351 = ZD 2012, 375 = NStZ 2012, 496 = VersR 2012, 1257 = StV 2012, 641; Nichtannahmebeschl. v. 05.05.2021 - 2 BvR 2023/20 = A& R 2021, 213 = GesR 2021, 659 = wistra 2021, 436 = medstra 2021, 376 = MedR 2022, 27; ebenso die seither ständige höchstrichterliche Rechtsprechung: vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 19.07.2023 - 2 StR 77/22 bei juris; 12.05.2022 - 5 StR 450/21 = NJW 2022, 2556 = wistra 2022, 476 = NStZ 2022, 763 = StV 2022, 784; 16.02.2022 - 4 StR 396/21 = ZInsO 2022, 1057 = wistra 2022, 471; 19.05.2021 - 1 StR 528/20 = wistra 2022, 34).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).
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